Archiv der Kategorie: Heft 6, Dezember 2000

Reaktion gelöster und partikelgebundener Schadstoffe bei der Resuspendierung von Gewässersedimenten durch künstliche Hochwasserwellen in einem kleinen Mittelgebirgseinzugsgebiet

Hydrologie und
Wasserbewirtschaftung
44. Jahrgang, Heft 6,
Dezember 2000

Autorin/Autor:
Andreas Krein und Reinhard BierI

Schlagworte:
Schadstoffe, Resuspendierung, Sedimente

ln kleinen und mittleren Einzugsgebieten reagiert meist die gesamte Fläche auf Niederschlagsereignisse. Die resu ltierenden Hochwasserwellen zeigen komplexe Muster zusammenhängender Prozesse , die in Vegetation, Boden und Gestein sowie in unterschiedlichen Teilen des Einzugsgebietes vonstatten gehen. Forschungen zur Antwort eines komplexen Systems auf einen Niederschlagsimpuls stellen folglich eine große Herausforderung dar, und es ist nicht immer möglich, die Richtigkeit der gezogenen Schlussfolgerungen zu überprüfen. Der Hauptvorteil von Geländeexperimenten ist die Möglichkeit, ein zelne steuernde Größen auszuschließen oder gezielt zu kontrollieren. Da künstliche Hochwasserwellen ihr Muster nur im Gerinnebett erzeugen, sind sie einfacher zu interpretieren als die Ergebnisse bei natürlichen Ereignissen. Sie resuspendieren in einem kleinen Mittelgebirgseinzugsgebiet teilweise den Sedimentkörper und entlassen gelöste Schwermetalle aus dem hyperheischen lnterstitial. Die selektive Erosion unterschiedlich großer Partikel führt zu variablen Mustern beim partikulären Transport polyzyklisch aromatischer Kohlenwasserstoffe (PAK) sowie von Schwermetallen.

Dispergatoren als Option bei der Ölunfallbekämpfung

Hydrologie und
Wasserbewirtschaftung
44. Jahrgang, Heft 6,
Dezember 2000

Autorin/Autor:
Karl Heinz van Bernem, Thies-Peter Lübbe,
Volker Brenk, Ulf Bustorff, Dirk Reichenbach, Klaus Schroh und
Michael WunderIich

Schlagworte:
Dispergatoren, Ölunfall

Nach der Havarie des Frachters MS “PaIIas” vor der Insel Am rum im Oktober 1998 wurde diskutiert, ob und wie das Unglück und die Folgen hätten verhindert werden können. Eine unabhängige Expertenkommission wurde zur Klärung der offenen Fragen einberufen. Sie legte im Februar 2000 dem Bundesminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen ihren Bericht vor. Hierin wird u. a. empfohlen, chemische Mittel zur Dispergierung von Öl weiter zu entwickeln und konzeptionelle Grundlagen für den Einsatz zu schaffen. Auf der Grundlage eines Kabinettsbeschlusses der Bundesregierung werden die Aufgaben zur Zeit in dem ressortübergreifenden Projekt “Verbesserung der maritimen Notfallvorsorge und des Notfallmanagements” behandelt. Die vorliegende Veröffentlichung beschreibt die Fakten, die für eine Bewertung zum Einsatz von Dispergatoren beachtet werden müssen. Hierfür wurde eine umfangreiche Literaturauswertung durchgeführt.

Ökotoxikologische Bewertung von Baggergut aus Bundeswasserstraßen mit Hilfe der pT -Wert-Methode

Hydrologie und
Wasserbewirtschaftung
44. Jahrgang, Heft 6,
Dezember 2000

Autorin/Autor:
Falk Krebs

Schlagworte:
Ökotoxikologische Bewertung, Baggergut

Bodenmaterial, welches im Rahmen von Unterhaltungs- und Ausbaumaßnahmen aus Gewässern entnommen wird , trägt gemäß
DIN 19 731 (1998) die Bezeichnung Baggergut Es wird im Bereich der Bundeswasserstraßenverwaltung im Regelfall wieder in demselben
Gewässer, aus dem es entnommen worden ist, untergebracht. Ein derartiges Umlagern kann entweder durch Verklappen in die fließende Welle, durch hydrodynamisches Baggern (z. B. Wasserinjektionsverfahren) oder durch ortsfeste Ablagerung erfolgen. Das Aufnehmen und Umlagern des Baggergutes wird als ein einheitlicher, zusammenhängender Vorgang hoheitlicher Verwaltungstätigkeit des Bundes eingeordnet. Die Handhabung von Baggergut ist durch die “Handlungsanweisung für den Umgang mit Baggergut im Binnenland (HABAB-Wsv)” und durch die “Handlungsanweisung für den Umgang mit Baggergut im Küstenbereich (HABAK-Wsv)” geregelt Bei Landlagerung ist ausschließlich die HABAB-Wsv anzuwenden. Voraussetzung für eine Umlagerungsgenehmigung ist eine umweltverträgliche Qualität des Baggergutes. Die Baggergutbeschaffenheit wird anhand physikalischer, sedimentologischer, chemischer, biochemischer (mit Blick auf den Sauer- und Nährstoffhaushalt) und ökotoxikologischer Kriterien geprüft und nach den Vorgaben der Handlungsanweisungen bewertet Unterschieden werden 3 Kategorien: Fall 1: Das Baggergut kann umgelagert werden. Fall 2: Über die Umlagerung ist eine Einzelfallentscheidung zu fällen. Fall 3: Das Baggergut darf nicht umgelagert werden. Kann keine Genehmigung für eine Unterbringung in der Bundeswasserstraße erteilt werden, dann kommen ein unmittelbares Verwenden, ein Verwerten oder ein Beseitigen an Land sowie ein Einbringen in Gewässer außerhalb von Bundeswasserstraßen in Betracht Für diese Möglichkeiten der Unterbringung geben die Handlungsanweisungen nur allgemeine Hinweise, da es sich hierbei um landesrechtlich geregelte Genehmigungsverfahren handelt.