Zum Wohl des Rheins und aller ihm zufließenden Gewässer kooperieren die Mitglieder der Internationalen Kommission zum Schutz des Rheins (IKSR) – Schweiz, Frankreich, Deutschland, Luxemburg, die Niederlande und die Europäische Kommission – erfolgreich mit Österreich, Liechtenstein, Italien . Die Schwerpunkte der Arbeit sind die nachhaltige Entwicklung des Rheins und seiner Auen sowie der gute Zustand aller Gewässer im Einzugsgebiet.
Arbeits- und Expertengruppen mit festgelegtem Mandat bearbeiten alle anstehenden Fachfragen, die sich aus der Umsetzung des Übereinkommens zum Schutz des Rheins und aus dem europäischen Recht ergeben. Beschlüsse werden einmal jährlich in der Plenarsitzung der Kommission vorbereitet und anschließend durch die Rhein-Ministerkonferenz beschlossen. So entsteht die Grundlage für kohärente, aufeinander abgestimmte Maßnahmenprogramme.
Aufbau und Entwicklung
Die IKSR wurde am 11. Juli 1950 von Deutschland, Frankreich, Luxemburg, den Niederlanden und der Schweiz mit dem Ziel gegründet, die Verschmutzung des Rheins zu untersuchen, Gewässerschutzmaßnahmen zu empfehlen, Mess- und Analysemethoden zu vereinheitlichen und Messdaten auszutauschen.
Aus heutiger Sicht ist die zwischenstaatliche Zusammenarbeit im Umwelt- und Gewässerschutz selbstverständlich. Doch lange war die Geschichte der IKSR von innen- und außenpolitischen Herausforderungen geprägt, deren Ursprung in der wechselhaften Geschichte Westeuropas seit Mitte des 19. Jahrhunderts lag.
Internationale Zusammenarbeit
Der Vorsitz der Kommission wechselt alle drei Jahre. Einmal jährlich findet zeitgleich mit dem Koordinierungskomitee Rhein die Plenarsitzung statt. Sie ist das Gremium, das . Für die Strategiegruppe, die die Plenarsitzung vorbereitet, bearbeiten Arbeits- und Expertengruppen mit ständigem oder befristetem Mandat alle anstehenden Fachfragen. Hierzu gehören die Bereiche Wasserqualität und Emissionen einschließlich Grundwasser, Ökologie, sowie Hochwasser und Niedrigwasser Darüber hinaus stehen den internationalen Arbeitsgruppen auch national tätige Ausschüsse zur Seite. Die Rhein-Ministerkonferenzen fassen dann basierend auf den Vorlagen der Kommission in politisch wichtigen Fragen Beschlüsse, die für die Regierungen bindend sind.
Die Interviewpartner
Über die Internationale Kommission zum Schutz des Rheins, die IKSR als Flussgebietskommission spricht in dieser 9. Folge des HyWa-Podcasts der HyWa-Schriftleiter und Podcast-Host Dr. Thomas Lüllwitz mit der Präsidentin der IKSR, Frau DR. Haritz sowie mit dem Geschäftsführer der IKSR, Herrn Heintz Dabei wird es nicht nur um die Entwicklung und Etablierung der Flussgebietskommission gehen, sondern auch um die verschiedenen fachlichen Aufgaben.
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